Für wen?
- Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind
- Plankrankenhäuser
- Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben
Was?
- Voll-/teilstationäre Krankenhausaufenthalte
- Ambulantes Operieren und ambulante Behandlungen im Krankenhaus
- Voll-/teilstationäre Krankenhausaufenthalte von Versicherten der Privaten Krankenversicherungsträger