Neben den Datenaustauschverfahren aus dem SGB gibt es noch weitere Module des IDB-CS
Neben den gesetzlichen Datenaustauschverfahren unterstützt der IDB-CS auch den Datenaustausch (DALE-UV) der D-/H-Ärzte mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Datenübertragung der Dekubitusbögen (DEK) im Rahmen der Qualitätssicherung an die Geschäftsstellen Qualitätssicherung des Bundes und der Länder.
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Neben den gesetzlichen Datenaustauschverfahren unterstützt der IDB-CS auch den Datenaustausch (DALE-UV) der D-/H-Ärzte mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Der DALE-UV-Client ist ein Zusatzprogramm für den IDB-CS und bietet folgende Funktionen:
- Datenerfassung für alle D-/H-Arztberichte des DALE-UV-Verfahrens
- Durchgangsarztbericht F1000
- H-Arztbericht F1020
- Nachschaubericht F2106
- Meldung F2222
- Rechnungsvordrucke F9990, F9992, F9994
- Zwischenbericht F2100
- Verlaufsbericht F2108
- Ergänzungsberichte F1002, F1004, F1006, F1008
- Prüfung der Berichte (Prüfmodul der DGUV ist eigebunden)
- Erstellen der Berichte im PDF-Format
- Druck der Berichte
- Kontrolle des Berichtsstatus (Quittung der DGUV)
- Übertragung der Berichte via D2D
DALE-UV-Client und IDB-CS sind von der DGUV für das DALE-UV-Verfahren als Krankenhaus- und als Abrechnungssystem zertifiziert. Entsprechende Einträge der IDB Health&Cure in den Systemhersteller-Listen finden Sie unter http://www.dguv.de/dale-uv/software_hersteller/index.jsp
Für weitere Informationen können Sie sich das DALE-UV-Client Handbuch herunterladen oder rufen Sie uns an: Tel: +49 521 77027-150.
Prüfung
Selbstverständlich ist das offizielle Prüfmodul der DGUV in der jeweils aktuellen Version in unsere Software integriert.
Doch der DALE-UV-Client kann deutlich mehr. In neun Jahren praktischer Erfahrung haben sich viele Anforderungen der Unfallversicherer ergeben, die über die Anforderungen der Standardprüfung hinausgehen. Diese haben wir in 121 zusätzlichen Prüfregeln berücksichtigt. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kombinationsprüfungen, also die Frage, ob Ihre Angeben in der jeweiligen Fallkonstellation so vorkommen dürfen.
Durch diese Zusatzprüfungen wird die maximale Qualität Ihrer Daten sichergestellt und der Aufwand für Rückfragen der Unfallversicherer minimiert.
Natürlich sind die Zusatzprüfungen optional und können auf Wunsch auch deaktiviert werden.
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Neben den gesetzlichen Datenaustauschverfahren unterstützt der IDB-CS auch die Datenübertragung der Dekubitusbögen (DEK) im Rahmen der Qualitätssicherung an die Geschäftsstellen Qualitätssicherung des Bundes und der Länder.
Der QS-Client ist ein Zusatzprogramm für den IDB-CS und bietet folgende Funktionen:
- Automatische Ermittlung der QS-relevanten Fälle aus den Daten gem. Datenaustausch §301.1
- Erfassung QS-relevanter Fälle, die nicht über das §301.1-Verfahren vorliegen
- Erfassung aller Daten, die für die QS-Dekubitus-Dokumentation notwendig sind
- Automatische Übernahme der bereits vorhandenen Daten
- Verschlüsseln der QS-DEK-Bögen gem. den Anforderungen der QS-Spezifikation
- Erstellen und Verschlüsseln der QS-Sollstatistik
- Erstellen und Verschlüsseln der Risikostatistik auf Basis der §21 Daten
- Prüfung und Datenerfassung gem. der aktuell gültige QS-Spezifikation
Highlight: Durch eine mehrstufige Individual-Feld-Prüfung wird ein Maximum an Daten-Qualität sichergestellt.
Datenübernahme aus dem IDB-CS
Als Zusatzmodul zum IDB-CS gehört es seit jeher zu den Stärken des QS-Clients, Daten aus dem IDB-CS zu übernehmen und den Erfassungsaufwand auf die spezifischen Angaben zur Dekubitusprophylaxe zu reduzieren.
Mit den seit 2008 stetig wachsenden Anforderungen sind auch die Möglichkeiten kontinuierlich erweitert worden.
Datenübernahme aus der Patientenliste (einfache §21-Statistik)
Zunächst wurde so die Möglichkeit geschaffen, Daten aus einer Patientenliste (Excel-/csv-Dokument) bzw. der einfachen §21-Statistik in den QS-Client zu importieren. Dabei kann die Importfunktion flexibel auf verschiedene Tabellenstrukturen reagieren.
Datenübernahme aus der erweiterten §21-Statisitk
Mit der Pflicht zur Erstellung einer Risikostatistik Anfang 2014 wurden weitere, medizinische Angaben erforderlich (Diabetesdiagnose, Paraparese, Beatmungsstunden, etc.). Auch hier wurde zeitnah reagiert und eine Möglichkeit geschaffen, die Angaben aus einer vorliegenden, erweiterten §21-Statistik automatisiert zu übernehmen.
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Laut Krebsregistergesetz (KRG) sind alle Ärztinnen / Ärzte und Zahnärztinnen / Zahnärzte meldepflichtig, die Krebserkrankungen diagnostizieren und behandeln.
Zur Erfassung des sogenannten bundeseinheitlichen Minimaldatensatzes bietet der IDB-CS im Rahmen des QS-Clients eine Dokumentationsmöglichkeit mit folgenden Funktionen:
- Automatische Ermittlung der meldepflichtigen Fälle aus den Daten gem. Datenaustausch §301.1
- Erfassung aller Daten des Minimaldatensatzes
- Berücksichtigung der Sonderregelungen der einzelnen Bundesländer
- Bereitstellung der Daten gemäß KRG-Spezifikation
Highlight: Die Prüfung und Datenerfassung auf Basis der individuellen Bundesland-Anforderungen.