Ambulante Krankenhausleistungen, Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen

Leistungen von Hochschulambulanzen(VKZ 07,08 oder 17), Psychiatrische Institutsambulanzen(VKZ 18) , Sozialpädiatrische Zentren(VKZ 19) werden pro Quartal, mit den Kostenträger abgerechnet.

Bei den Hochschulambulanzen(§117) wird unterschieden zwischen Absatz 1(VKZ 17 »normale« Hochschulambulanzen) , Absatz 2  Satz 1 1.HS (VKZ 08 Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten) und Absatz 2 Satz 1 2.HS (VKZ 07 Ambulanzen an Ausbildungsstätten nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes ) Hier können neben den EBM-Ziffern auch Quartalspauschalen, Behandlungspauschalen, Tagespauschalen, Pauschalen je Behandlungseinheit oder Pauschale nach Katalog abgerechnet werden. Die Nachrichten werden nach den Vorgaben GKV-Spitzenverbandes aufbereitet und geprüft.

  • Die Berechnung des Verarbeitungskennzeichen kann über den Einstellungstypen »3011_VKZnachEntgeltart«  unter Angabe des Krankenhaus-Institutionskennzeichen aktiviert werden.
    Das Verarbeitungskennzeichen wird dann an Hand der Entgelte ermittelt.

    Es gibt auch die Variante anders herum mit dem Einstellungstyp »3011_EntgeltartnachVKZ«, dort wird das Entgelt passten zum VKZ aufbereitet.

  • Die Versionsberechnung wird mit dem Einstellungstyp »WandlungNachF9« aktiviert und erfolgt auf Basis des Tag des Zugangs.

    Der Tag des Zugangs kann auch auf Basis des ersten Leistungstags im Quartal ermittelt werden.
    Die Segmenttypvarianten werden auf die für die ermittelte Version gültig Variante umgeschrieben.

  • Ausdrucke und PDF-Ausgabe von ZAAO und SAMU werden wie jede andere §301.1 Nachricht über das Versendeprotokoll oder den Service »IP_KP_Sendeprotokoll_Drucken« angestoßen.


  • Um die Datenübermittlung ohne zeitliche Verzögerung durchführen zu können, wurde im Datenaustausch nach §301 Abs. 1 SGB V (sowie den daran angelehnten Verfahren) festgelegt, dass als fehlerhaft erkannte Daten umgehend zurückgeschickt werden müssen. Dazu wurde eine vierstufige Prüfung festgesetzt.

    Mit Ausnahme der 4. Prüfstufe, die vertrags- und leistungsrechtliche Aspekte als individuelle Prüfungen bei den einzelnen Krankenkassen darstellt, wurden alle Prüfungen zu 100% im IDB-CS abgebildet. Auftretende Fehler werden unmittelbar an das Krankenhausinformationssystem (KIS) zurückgemeldet.



    Stufe 1 – Prüfung von Datei und Dateistruktur

    Übertragungsdateien werden auf ihre physikalische Lesbarkeit, korrekte Reihenfolge und Syntax der Service-Segmente (UNA, UNB, UNH, UNT, UNZ) sowie auf Gültigkeit der Kommunikationspartner geprüft.

    Stufe 2 – Prüfung der Syntax

    Je Nachricht wird die Reihenfolge der Segmente geprüft. Innerhalb eines jeden Segmentes erfolgen die Prüfungen auf Feldebene in Bezug auf Typ, Länge und Vorkommen (Kann- oder Muss-Feld).

    Stufe 3 – Formale Prüfung der Feldinhalte

    Die einzelnen Felder eines Segmentes werden auf plausiblen Inhalt geprüft (z. B. Datum, Uhrzeit). Schlüsselausprägungen müssen korrekt sein im Hinblick auf das Schlüsselverzeichnis bzw. auf die Informationsstrukturdaten.
    Weiter finden Kombinationsprüfungen über mehrere Felder statt.