Private Krankenversicherer

Am 1. Januar 2004 trat die erste Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankhaus-Leistungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in Kraft.

Seit dieser Zeit hat der der IDB-CS eine führende Rolle bei der Umsetzung der elektronischen Verarbeitung übernommen. Es gab dazu eine Reihe von Pilotphasen, welche erfolgreich durchlaufen wurden.

Schlussendlich führte dies zu einer neuen Rahmenvereinbarung, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat. Darin ließen die DKG und der PKV-Verband festschreiben, sich für eine vollständige Teilnahme der Krankenhäuser und der Unternehmen der privaten Krankenversicherung an dem Verfahren einzusetzen.

Seither haben sich über 250 Einrichtungen für die elektronische Datenübermittlung über den IDB-CS im Bereich der Kommunikation mit den Privaten Krankenversicherern entschieden. Sie profitieren dabei von den jahrelangen Erfahrungen in der Kommunikation mit den Privaten Krankenversicherungen, welche vollständig in den IDB-CS eingeflossen sind. Zudem kommt der IDB-CS auch bei diversen Kostenträgern zum Einsatz und ermöglicht somit eine direkte und effiziente Umsetzung von Änderungen und Neuerungen.

Individuelle Anpassungen

Neben den zahlreichen Features des IDB-CS bieten wir zum Datenaustausch mit den Privaten Krankenversicherern noch einen ganz besonderen Service: Auf Kundenwunsch schaffen wir für Sie die Möglichkeit, die Inhalte einzelner Segmente automatisiert anzupassen. Mit dieser Option können Sie z.B. bequem den Fall abfangen, dass Ihr KIS den PKV-Datenaustausch noch nicht zu 100% unterstützt.

  • Der IDB-CS kann Daten für die Kommunikation mit den Privaten Kostenträgern auch aus GKV-Akutdatensätzen (§301.1 SGB V) konvertieren. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem KIS-Schnittstellenformat die Daten bereitgestellt werden. Sendedaten aus allen bekannten Schnittstellenformaten werden in das PKV-Edifact-Format umgesetzt, Rückmeldungen werden entsprechend vom PKV-Edifact-Format in das Schnittstellenformat Ihres KIS konvertiert.



    Häufige Lösungen

    Besonders häufig eingesetzte Konvertierungsformen sind:

    • GKV-Edifact Daten <-> PKV-Edifact Daten
    • GKV/PKV-Feldverfahren Daten <-> PKV-Edifact Daten
    • GKV/PKV-Rehafact Daten <-> PKV-Edifact Daten
    Individuelle Lösungen

    Auf Wunsch können auch Mischformen weiterverarbeitet werden. Diese Option kommt vor allem bei KIS-Eigenentwicklungen zum Einsatz.

  • Im Datenaustausch kommt es nicht nur darauf an, korrekte Datensätze zu übertragen, auch die richtige Reihenfolge spielt eine wichtige Rolle.

    Im IDB-CS sind daher folgende Reihenfolgeprüfungen realisiert:

    • Eine Entlassungsanzeige lässt sich erst versenden, wenn eine Aufnahme versendet wurde.
    • Eine Entlassungsanzeige lässt sich nur versenden, wenn eine Kostenübernahmemitteilung der Kasse vorliegt.
    • Eine Schlussrechnung lässt sich erst versenden, wenn eine Entlassung versendet wurde (vorstationäre Fälle ausgenommen).
    • Eine Rechnung (einschließlich Zwischenrechnung, Nachtragsrechnung und Rechnungsgutschrift) lässt sich erst versenden, wenn alle anderen Rechnungen mit niedrigerer laufender Nummer versendet wurden.

    Beispiel

    Der praktische Nutzen dieser Funktionalität lässt sich sehr gut an einem einfachen Beispiel aufzeigen:

    Die Ausgangssituation

    Ein Patient wurde aufgenommen, entlassen und sein Aufenthalt abgerechnet. Nun muss an der Rechnung eine Korrektur vorgenommen werden.

    Das Vorgehen aus buchhalterischer Sicht

    Der Sachbearbeiter in Ihrer Buchhaltung storniert die gestellte Rechnung mit einer Rechnungsgutschrift und schreibt direkt danach eine neue, korrigierte Rechnung.

    Das Ganze aus Sicht des elektronischen Datenaustauschs (ohne Reihenfolgeprüfung)

    Die Stornierung der 1. Rechnung und die 2. Rechnung kommen gemeinsam bei der Kasse an. In der Regel ist dann die Stornierung noch nicht komplett im Kassensystem verarbeitet, wenn die neue Rechnung bereits geprüft wird. Im Ergebnis erfolgt die Abweisung mit dem Hinweis, dass bereits eine Rechnung vorliege.

    Wie der IDB-CS mit der Reihenfolgeprüfung hilft

    Rechnungsgutschrift und neue Rechnung liegen im IDB-CS vor. Im nächsten Verarbeitungslauf wird die Gutschrift verarbeitet/versendet, die neue Rechnung hingegen nicht (da die Gutschrift noch nicht versendet wurde). Erst im darauffolgenden Verarbeitungsdurchgang wird die neue Rechnung verarbeitet(, da die Gutschrift inzwischen ja versendet ist).

    Im Ergebnis kommen die beiden Datensätze mit Zeitversatz bei der Kasse an und können vom Kassensystem erfolgreich verarbeitet werden. So ist weder ein anderes Vorgehen in der Buchhaltung noch ein Nacharbeiten im Datenaustausch erforderlich.

    Selbstverständlich sind alle Prüfungen optional und können auf Wunsch einzeln (de)aktiviert werden.

  • Der IDB-CS garantiert aufgrund seiner integrierten Prüfungen die technisch einwandfreie Übertragung von elektronischen PKV-Daten.

    Dabei setzt der PKV-Verband im inhaltlich-medizinischen Bereich auf die bewährten Prüfregeln des GKV-Spitzenverbandes für den Datenaustausch nach §301 Abs. 1 SGB V.

    Hiervon sind die ersten drei Prüfstufen umgesetzt:


    • Prüfung von Datei und Dateistruktur
    • Prüfung der Syntax in Bezug auf Segmentreihenfolge, Segmentlänge, Segmentvorkommen
    • Formale Plausibilitätsprüfung und Kombinationsprüfung auf Feldinhalte

    Darüber hinaus wurden eigene Prüfregeln für die Versicherteninformationen vereinbart. Selbstverständlich wurden auch hier alle Prüfungen auf Pflichtfelder, Schlüssel und zulässige Kombinationen von Angaben im IDB-CS umgesetzt.

    Außerdem können individuelle Prüfungen auf Wunsch zeitnah hinzugenommen werden.