Rehabilitationskliniken (§301.4 SGB V)

Die Einrichtungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation in Deutschland sind gemäß § 301 Absatz 4 SGB V verpflichtet, Patienten- und Behandlungsdaten elektronisch den Versicherungsträgern zu übermitteln.

Obwohl bisher noch keine offiziellen Maßnahmen durch die Versicherungsträger bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift (Übermittlung mittels Papier) folgen, sind einige Versicherungsträger dazu übergegangen, aufgrund von internen Statistiken (welche Einrichtung sendet elektronisch, welche schickt Papier) die Belegungen in Richtung elektronischen Versand zu optimieren.

Daher ist es im Hinblick auf die Zuweisungssituation dienlich, wenn die Datenübermittlung elektronisch erfolgt. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Fortschreibung des Verfahrens, ähnlich wie im Akutbereich, auch hier die Repressalien zunehmen werden, die dann ggf. Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation eines Hauses haben.

Mit weit über 400 Einrichtungen welche den IDB-CS genau hierfür nutzen, können wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen und Sie davon profitieren lassen.

Reha-Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenversicherern

Während in den letzten Jahren die elektronische Datenübermittlung ausschließlich über die Rentenversicherungsträger realisiert wurde, ist es seit 2014 möglich, in einer groß angelegten Pilotphase mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen, den elektronischen Datenaustausch zu betreiben. Hierfür wurde eigens das XML-Schnittstellenformat eingeführt.

Ab dem 01. Januar 2015 ist es den gesetzlichen Kostenträgern möglich, Einrichtungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation zum elektronischen Datenaustausch aufzufordern. Dann sind Sie nach dem Krankenhausentgeltgesetz dazu verpflichtet die Daten in elektronischer Form bereitstellen zu können. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach drohen im schlimmsten Fall sogar Sanktionen wie zum Beispiel Rechnungskürzungen.

Der IDB-CS kann beim Datenaustausch mit den gesetzlichen Kostenträgern zusätzlich als Konverter fungieren und herkömmliche elektronische Daten in das neue Schnittstellenformat umwandeln. Diese Funktion ist natürlich bidirektional und wird exklusiv nur vom IDB-CS angeboten.

  • Das neue XML-Schnittstellenformat dient als einheitliche Vorgabe im Vorsorge und Rehabilitationsbereich. Damit haben sich die Kostenträgerverbände und die Leistungserbringerverbände zum ersten Mal seit Beginn des Datenaustausches auf eine gemeinsame Plattform geeinigt.

    Spätestens ab dem 01. Januar 2018 muss dieses Format, fixiert in einer umfassenden Rahmenvereinbarung, von allen Beteiligten verwendet werden. Davor gilt eine zeitliche Übergangsfrist, in der die Kostenträger sowohl das alte Format als auch das neue Format verwenden und anfordern können. Im Gegenzug heißt das für alle Leistungserbringer, dass diese sehr flexibel bei der Datenübermittlung aufgestellt sein müssen. Auf diese besondere Situation hin, ist der IDB-CS um eine spezielle Funktion erweitert worden, welche auf dem deutschen Gesundheitsmarkt bei der Datenübermittlung einmalig ist.

    Der IDB-CS fungiert hierzu beim Datenaustausch mit den gesetzlichen Kostenträgern als Konverter und kann Daten aus etablierten Formaten in das neue XML-Schnittstellenformat umwandeln. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr KIS-System das neue Schnittstellenformat nicht zu beherrschen braucht. Es werden Konvertierungen von und in alle gängigen KIS-Schnittstellenformate erfolgreich in der Praxis umgesetzt.


    Häufig genutzte Beispiele:
    • EDIFACT <-> XML
    • Feldverfahren <-> XML
    • REHAFACT <-> XML

    Alle Konvertierungen können natürlich auf Kundenwunsch hin individualisiert und angepasst werden, sodass Sie ein Höchstmaß an Qualität Ihrer elektronischen Daten erhalten und dabei immer flexibel auf die Anforderungen der Kostenträger reagieren können.

  • Im elektronischen Datenaustausch im Vorsorge- und Rehabilitationsbereich gibt es einige Angaben, die zwingend aus der Bewilligung des Kostenträgers übernommen werden müssen, damit die Daten in formal korrekter Weise versendet und weiterverarbeitet werden können.

    Der IDB-CS hat hierfür passenden Ergänzungs- und Korrekturfunktionen, sowohl für das klassische DTA-Verfahren mit den Rentenversicherern als auch für die Übermittlung der im neuen XML-Verfahren.

    Datenaustausch mit den Rentenversicherungsträgern

    Im Folgenden sind die wichtigsten ergänzten Informationen bei klassischen Reha-Daten aufgeführt:


    • Maßnahmennummer (MSNR)
    • Berechtigtennummer (BNR)
    • Bearbeiter Kennzeichen des Kostenträgers (BKZ)
    • Aktenzeichen bzw. die Rentenversicherungsnummer (RV)
    • Geburtsdatum
    Diese Felder werden aus der Bewilligung in alle darauffolgenden Datensätze übernommen und Sie müssen sich hierum nicht mehr kümmern, da dies vollautomatisch geschieht.

    Datenaustausch im XML-Format

    Für das neue XML-Format werden folgende Informationen aus der Bewilligung in die darauffolgenden Datensätze eingefügt:


    • Claim-Fallnummer (entspricht dem Aktenzeichen)
    • Diagnose (falls diese noch nicht vorhanden sein sollte)
    • einweisender Arzt oder einweisendes Krankenhaus
    • Krankenversicherungsnummer
    • Versichertenstatus
    • Geburtsdatum

    Natürlich sind auch hier alle Anpassungs- und Korrekturfunktionen im IDB-CS frei konfigurierbar und können Ihren individuellen Wünschen angepasst und sogar erweitert werden, sodass Sie ein Höchstmaß an Effizienz und Automation erzielen können.

  • In regelmäßigen Abständen ändern sich die Anforderungen und die Strukturen der elektronischen Daten bei der Übermittlung. Dies gilt insbesondere für den Entlassungsbericht, bei dem es allein im Jahr 2014/2015 drei Anpassungen gab:


    • 01.04.2014: Versionswechsel im XML-Format von Version 1.0.0 zu 1.1.0
    • 01.12.2014: Versionswechsel im XML-Format von Version 1.1.0 zu 1.3.0
    • 01.01.2015: Versionswechsel im Edifact-Format von Version 08A zu 15A

    Da Änderungen häufig nicht die erforderlichen Inhalte sondern formale Aspekte des Entlassungsberichts betreffen, ist eine Konvertierung in die jeweils gültige Version für den IDB-CS kein Problem.
    Dies geschieht voll automatisiert.

    Ärgern Sie sich also nie wieder über Versionskonflikte und vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen, indem Sie noch heute zum IDB-CS wechseln.

  • Bereits mit den ersten Vereinbarungen zum Reha-Datenaustausch wurde ein Nachrichtentyp Zahlungssatz vereinbart. Dadurch sollte ein möglichst fließender Zahlungsverkehr im elektronischen Datenaustausch mit dem den Rentenversichrungen erzielt werden. Eine Umsetzung dieser Vorgabe durch die Rentenversicherungsträger steht bis dato aus.

    An dieser Stelle ist der IDB-CS seiner Zeit ein Stück voraus.

    Im IDB-CS ist der Zahlungssatz der Rentenversicherer gemäß den aktuellen Vereinbarungen bereits voll abgebildet. Daher können wir Ihnen, sobald die Rentenversicherungen anfangen diesen Nachrichtentyp produktiv einzusetzen, diese Informationen sofort fürs KIS und/oder Ihre Finanzbuchhaltungslösung zur Verfügung stellen.

  • Der Entlassungsbericht ist im elektronischen Datenaustausch der mit Abstand umfangreichste Datensatz, der an die Kostenträger übermittelt werden muss. Oft kommt es sogar vor, dass nicht alle Informationen aus einem System geliefert werden können. Besonders häufig kommt dies bei Labordatentexten vor, die in den Entlassungsbericht migriert werden müssen.

    Der IDB-CS kombiniert und ergänzt sinnvoll den Rohdatensatz aus dem KIS-System und verwertet die Texte aus dem Schreibbüro, wo die Entlassungstexte erzeugt werden. Das Ergebnis ist ein vollwertiger Entlassungsbericht.

    Neuerungen 2015

    Zum neuen Jahr umfasst der Entlassungsbericht auch das Datenelement Epikrise, einen zwanzigseitigen Freitext. Wird dieser vom KIS als Absatz im Berichtstext übergeben, so trennt der IDB-CS diesen Block automatisch heraus, stellt ihn übersichtlich dar und übermittelt Ihn gemäß der neuesten gesetzlichen Vorgaben.

    Eine weitere Funktionalität ist die intelligente Löschfunktion im Entlassungsbericht. Zum Jahreswechsel sind dort einige Angaben obsolet geworden:


    • Aufnahmegewicht
    • Entlassungsgewicht
    • Körpergröße
    • Disease-Management-Programm (DMP)

    Selbst wenn Ihr KIS diese Daten verpflichtend übermittelt, erhalten die Kostenträger vom IDB-CS einwandfreie Daten.

    Hier kommt die hohe Flexibilität zum Tragen, die Sie vom IDB-CS erhalten. Jede automatisierte Anpassung lässt sich so konfigurieren und erweitern, sodass Sie stets die vom Kostenträger geforderte Datenqualität liefern können.

  • Wie auch in den anderen Verfahren verfügt der IDB-CS im Bereich der Datenübermittlung nach §301.4 SGB V über ein leistungsstarkes Prüf- und Fehlermanagement.

    Dabei orientiert sich die Fehlerprüfungen der Rückantwortsätze von den Kliniken an die Kostenträger eng an den offiziellen Vorgaben, wie sie in der technischen Anlage der Kostenträger beschrieben ist. Darüber hinaus ist es gelungen, in enger Abstimmung mit den Kostenträgern Anpassungen aus der Praxis für die Praxis im IDB-CS umzusetzen.

    Damit verfügt der IDB-CS über ein einmaliges, praxisnahes und somit besonders wirksames Prüfmodul.

    Prüfung beim Datenaustausch im XML-Format

    Hinzu kommen die technischen Prüfungen des neu eingeführten XML-Schnittstellenformates. Hierfür stellt der Kostenträger sogenannte XML-Schemata (XSD-Dateien) regelmäßig zur Verfügung. Die Prüfungen werden Anhand dieser XSD-Dateien durchgeführt und sind natürlich im vollen Umfang umgesetzt.

    Selbstverständlich werden unabhängig vom Schnittstellenformat auch hier die oben beschriebenen, formalen Inhaltsprüfungen durchgeführt.